• Werner Wenk

Herzlich Willkommen auf unserer Startseite meines Sachverständigenbüros für Praxisbewertung, Praxiswertermittlung und Praxisberatung.

unabhängig neutral objektiv

Die Berufsbezeichnung Sachverständiger ist nicht gesetzlich geschützt; es ist eine Vielschichtigkeit des Sachverständigenwesens vorhanden. Festzuhalten ist, dass nur der wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt wurde sich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezeichnen darf. Dies bedeutet, dass er eine besondere Sachkunde nachgewiesen hat und dass die Gutachten persönlich, unparteiisch und unabhängig unter Berücksichtigung objektiver Maßstäbe erstattet werden. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung für das jeweilige Fachgebiet erfolgt seit einiger Zeit in der Regel mit einer zeitlichen Befristung von fünf Jahren. Die Einhaltung der Anforderungen der Sachverständigen werden grundsätzlich im Rahmen der dann anstehenden Verlängerung der öffentliche Bestellung in Stichproben vom Sachverständigenausschuss der Aufsichtsbehörde (z.B. Industrie- und Handelskammer) geprüft bzw. überprüft; ebenso die laufende Fortbildungspflicht des Sachverständigen.

Nach den Prozessordnungen sollen in Gerichtsverfahren grundsätzlich nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden. Von der IHK Nürnberg bin ich seit 2002 ununterbrochen als Sachverständiger für das Fachgebiet Bewertung Arztpraxen und Zahnarztpraxen öffentlich bestellt und vereidigt.






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